Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
Eine aufschiebende Bedingung ist eine Klausel in einem Vertrag, die die Wirksamkeit des Vertrags von einem zukünftigen Ereignis oder einer Bedingung abhängig macht. Bis das Ereignis eintritt, bleibt der Vertrag unverbindlich.
Die Baulinie ist eine festgelegte Linie auf einem Grundstück, die bestimmt, wo ein Gebäude errichtet werden darf.
Ein Bauvorbescheid ist eine formelle Erklärung der zuständigen Behörde, ob ein geplantes Bauvorhaben grundsätzlich genehmigt werden kann.
Eine Dienstbarkeit ist ein rechtliches Nutzungsrecht, das einer Person oder einem Grundstück eingeräumt wird, um bestimmte Rechte auf einem anderen Grundstück auszuüben, ohne dass das Eigentum an diesem Grundstück übertragen wird.
Beim direkten Verkauf erfolgt der Verkauf einer Immobilie oder eines Produkts ohne die Vermittlung durch einen Dritten, wie zum Beispiel einen Makler. Der Käufer und Verkäufer treten direkt miteinander in Kontakt und verhandeln die Bedingungen des Verkaufs selbst.
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu besitzen.
Ein Flurstück ist eine abgegrenzte Bodenfläche, die im Grundbuch als eigene Einheit erfasst wird.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle relevanten Informationen zu einem Grundstück oder einer Immobilie erfasst. Dies schliesst Eigentümer, Rechte und Belastungen ein.
Ein Grundpfandrecht ist eine dingliche Sicherheit, die zur Absicherung eines Darlehens auf einer Immobilie eingetragen wird.
Eine Grundsatzvereinbarung ist ein Dokument, das die Bedingungen für einen zukünftigen Vertrag zwischen zwei Parteien festlegt.
Die Grundstücksgrenze ist die festgelegte Linie, die den genauen Umfang eines Grundstücks definiert.
Handänderungskosten sind Gebühren und Steuern, die bei der Übertragung des Eigentums an einer Immobilie anfallen.
Die hedonische Bewertung von Immobilien ist eine Methode, bei der der Wert einer Immobilie durch den Vergleich mit kürzlich verkauften, ähnlichen Objekten geschätzt wird. Dies erfolgt meist mit Hilfe spezieller Software, die verschiedene Faktoren berücksichtigt.
Ein Katasterplan ist eine detaillierte Karte, die die Lage, Grösse und Grenzen von Grundstücken sowie darauf befindliche Gebäude und Rechte zeigt.
Eine Kaufoption ist ein vertragliches Recht, eine Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vorher festgelegten Preis zu erwerben.
Der Kaufpreis ist der Preis, der zwischen Käufer und Verkäufer für den Erwerb einer Immobilie vereinbart wird. Dieser Preis bildet die Grundlage für die Berechnung der Nebenkosten, Steuern und weiteren Gebühren.
Das Kaufrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Bestimmungen für den Kauf und Verkauf von Waren oder Immobilien. Es legt die Rechte und Pflichten der Beteiligten fest und sorgt für die ordnungsgemäße Abwicklung von Kaufverträgen.
Eine Liegenschaft bezeichnet ein Grundstück oder eine Immobilie, die im Besitz einer Person oder einer Institution ist. Sie umfasst sowohl den Boden als auch die darauf befindlichen Gebäude und Anlagen.
Die Maklerprovision ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält.
Die Mängelhaftung regelt die Verantwortlichkeit des Verkäufers für versteckte oder bekannte Mängel an einer Immobilie, die nach dem Kauf auftreten können.
Ein Mietvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das die Bedingungen und Rechte der Parteien in einem Mietverhältnis regelt.
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie müssen Sie die Dienstleistungen eines Notars in Anspruch nehmen.
Nutzungsrechte regeln, wie ein Grundstück oder eine Immobilie von einer Person oder Institution genutzt werden darf, ohne dass diese das Eigentum besitzt.
Die öffentliche Beurkundung ist ein rechtlicher Prozess, bei dem ein Notar einen Vertrag oder eine Erklärung in öffentlicher Form beurkundet. Dieser Schritt ist in der Schweiz für bestimmte rechtliche Vorgänge erforderlich, insbesondere beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, um die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit des Dokuments zu garantieren.
Das Optionsrecht ist das vertraglich vereinbarte Recht, eine Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen.
Der Realwert einer Immobilie bezeichnet ihren tatsächlichen Marktwert, der durch eine detaillierte Bewertung und die Berücksichtigung von Faktoren wie Lage, Zustand und potenziellem Ertrag ermittelt wird. Im Gegensatz zum Buchwert oder den historischen Kosten spiegelt der Realwert den aktuellen Wert wider, den die Immobilie auf dem Markt erzielen könnte.
Das Rücktrittsrecht erlaubt es einer Partei, innerhalb einer festgelegten Frist von einem Vertrag zurückzutreten, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Ein Schuldenerlass ist ein Vertrag zwischen Schuldner und Gläubiger, der es dem Schuldner ermöglicht, von seinen Verbindlichkeiten befreit zu werden.
Eine Teilungserklärung ist ein Dokument, das bei der Aufteilung eines Grundstücks oder eines Gebäudes in mehrere Einheiten, wie Eigentumswohnungen, erstellt wird.
Ein Teilverkauf bezeichnet die Veräusserung eines Anteils an einer Immobilie, während der Eigentümer weiterhin Miteigentümer bleibt.
Ein Terminverkauf ist ein Verkauf von Waren oder Immobilien, bei dem der Käufer und der Verkäufer den Preis und die Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt festlegen, obwohl der Kauf bereits vertraglich vereinbart wird. Der tatsächliche Übergang der Ware oder Immobilie sowie die Zahlung erfolgen erst zu einem späteren, festgelegten Termin.
Ein Urkundenentwurf ist ein vorläufiger Entwurf des Kaufvertrags, der von einem Notar erstellt wird. Er stellt noch nicht den endgültigen Vertrag dar, da Änderungen vorgenommen werden können.
Ein Vermieter ist die Person oder Organisation, die eine Immobilie an einen Mieter vermietet. Der Vermieter ist für die Instandhaltung und den ordnungsgemäßen Zustand der Immobilie verantwortlich.
Ein Vorkaufsrecht gibt einer bestimmten Person oder Institution das Recht, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu erwerben, die einem Dritten angeboten wurden, bevor der Verkauf tatsächlich stattfindet. Es handelt sich dabei um eine vertragliche Vereinbarung, die in der Regel im Grundbuch eingetragen wird.
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