Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
Eine Dienstbarkeit ist ein rechtliches Nutzungsrecht, das einer Person oder einem Grundstück eingeräumt wird, um bestimmte Rechte auf einem anderen Grundstück auszuüben, ohne dass das Eigentum an diesem Grundstück übertragen wird.
Beim direkten Verkauf erfolgt der Verkauf einer Immobilie oder eines Produkts ohne die Vermittlung durch einen Dritten, wie zum Beispiel einen Makler. Der Käufer und Verkäufer treten direkt miteinander in Kontakt und verhandeln die Bedingungen des Verkaufs selbst.
Eigenkapital bezeichnet das Kapital, das eine Person oder ein Unternehmen aus eigenen Mitteln zur Finanzierung eines Projekts oder Kaufs einsetzt, ohne auf Fremdfinanzierung angewiesen zu sein.
Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietbetrag, den ein Eigentümer für die Eigennutzung einer Immobilie zahlen müsste und der steuerlich berücksichtigt wird.
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu besitzen.
Erschliessungskosten sind die Kosten, die für die Bereitstellung von Infrastruktur wie Wasser, Strom, Strassen und Kanalisation für ein Grundstück anfallen.
Die erste Hypothek ist der primäre Teil einer Hypothek, der maximal 66 % des Belehnungswerts einer Immobilie ausmacht. Sie wird zur Finanzierung des Kaufs oder der Renovierung einer Immobilie aufgenommen und hat Vorrang vor der zweiten Hypothek.
Der Ertragswert ist eine Bewertungsmethode für Immobilien, die sich an den zukünftigen Erträgen wie Mieteinnahmen orientiert.
Ein Katasterplan ist eine detaillierte Karte, die die Lage, Grösse und Grenzen von Grundstücken sowie darauf befindliche Gebäude und Rechte zeigt.
Kaufnebenkosten sind zusätzliche Ausgaben, die beim Immobilienkauf anfallen, wie Notarkosten, Grundbuchgebühren oder Steuern.
Eine Kaufoption ist ein vertragliches Recht, eine Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vorher festgelegten Preis zu erwerben.
Der Kaufpreis ist der Preis, der zwischen Käufer und Verkäufer für den Erwerb einer Immobilie vereinbart wird. Dieser Preis bildet die Grundlage für die Berechnung der Nebenkosten, Steuern und weiteren Gebühren.
Das Kaufrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Bestimmungen für den Kauf und Verkauf von Waren oder Immobilien. Es legt die Rechte und Pflichten der Beteiligten fest und sorgt für die ordnungsgemäße Abwicklung von Kaufverträgen.
Ein Pachtvertrag regelt die Überlassung einer Immobilie oder eines Grundstücks zur Nutzung, oft verbunden mit der Erlaubnis zur wirtschaftlichen Nutzung.
Ein Vermieter ist die Person oder Organisation, die eine Immobilie an einen Mieter vermietet. Der Vermieter ist für die Instandhaltung und den ordnungsgemäßen Zustand der Immobilie verantwortlich.
Ein Vorkaufsrecht gibt einer bestimmten Person oder Institution das Recht, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu erwerben, die einem Dritten angeboten wurden, bevor der Verkauf tatsächlich stattfindet. Es handelt sich dabei um eine vertragliche Vereinbarung, die in der Regel im Grundbuch eingetragen wird.
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