Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare Erklärungen und nützliche Informationen für fundierte Entscheidungen.
Baufinanzierung bezeichnet die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Errichtung oder Renovierung von Immobilien. Dies kann sowohl den Neubau als auch umfangreiche Sanierungen bestehender Gebäude umfassen.
Die Baulinie ist eine festgelegte Linie auf einem Grundstück, die bestimmt, wo ein Gebäude errichtet werden darf.
Baurecht bezeichnet das Recht, auf einem Grundstück zu bauen, ohne dass das Eigentum an dem Grundstück selbst übertragen wird. Es handelt sich dabei um eine besondere Form des Nutzungsrechts, die es dem Berechtigten erlaubt, auf fremdem Boden Bauwerke zu errichten.
Ein Bauvorbescheid ist eine formelle Erklärung der zuständigen Behörde, ob ein geplantes Bauvorhaben grundsätzlich genehmigt werden kann.
Die Belehnung bezeichnet den prozentualen Anteil des Immobilienwerts, der durch eine Hypothek finanziert wird.
Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Wert eines Quadratmeters Boden in einer bestimmten Region an und dient als Orientierung für Kauf und Verkauf.
Die Bruttowohnfläche (BWF) bezeichnet die Gesamtfläche einer Wohnung oder eines Gebäudes, die zu Wohnzwecken genutzt werden kann, einschliesslich aller Wände, Fenster und Türen. Sie umfasst alle Flächen, die innerhalb der äusseren Gebäudehülle liegen.
Eigenkapital bezeichnet das Kapital, das eine Person oder ein Unternehmen aus eigenen Mitteln zur Finanzierung eines Projekts oder Kaufs einsetzt, ohne auf Fremdfinanzierung angewiesen zu sein.
Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietbetrag, den ein Eigentümer für die Eigennutzung einer Immobilie zahlen müsste und der steuerlich berücksichtigt wird.
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu besitzen.
Erschliessungskosten sind die Kosten, die für die Bereitstellung von Infrastruktur wie Wasser, Strom, Strassen und Kanalisation für ein Grundstück anfallen.
Die erste Hypothek ist der primäre Teil einer Hypothek, der maximal 66 % des Belehnungswerts einer Immobilie ausmacht. Sie wird zur Finanzierung des Kaufs oder der Renovierung einer Immobilie aufgenommen und hat Vorrang vor der zweiten Hypothek.
Der Ertragswert ist eine Bewertungsmethode für Immobilien, die sich an den zukünftigen Erträgen wie Mieteinnahmen orientiert.
Ein Flurstück ist eine abgegrenzte Bodenfläche, die im Grundbuch als eigene Einheit erfasst wird.
Ein freiberufliches Notariat ist eine Form des Notariats, bei der Notare privat und unabhängig arbeiten und ihre Dienstleistungen auf Honorarbasis anbieten. Diese Notare sind nicht an eine öffentliche Verwaltung oder staatliche Institution gebunden, sondern agieren selbstständig und bieten ihre Leistungen in verschiedenen Bereichen des Rechts an, insbesondere im Bereich der Immobilienverträge.
Ein Katasterplan ist eine detaillierte Karte, die die Lage, Grösse und Grenzen von Grundstücken sowie darauf befindliche Gebäude und Rechte zeigt.
Kaufnebenkosten sind zusätzliche Ausgaben, die beim Immobilienkauf anfallen, wie Notarkosten, Grundbuchgebühren oder Steuern.
Eine Kaufoption ist ein vertragliches Recht, eine Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vorher festgelegten Preis zu erwerben.
Der Kaufpreis ist der Preis, der zwischen Käufer und Verkäufer für den Erwerb einer Immobilie vereinbart wird. Dieser Preis bildet die Grundlage für die Berechnung der Nebenkosten, Steuern und weiteren Gebühren.
Das Kaufrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Bestimmungen für den Kauf und Verkauf von Waren oder Immobilien. Es legt die Rechte und Pflichten der Beteiligten fest und sorgt für die ordnungsgemäße Abwicklung von Kaufverträgen.
Ein Vermieter ist die Person oder Organisation, die eine Immobilie an einen Mieter vermietet. Der Vermieter ist für die Instandhaltung und den ordnungsgemäßen Zustand der Immobilie verantwortlich.
Ein Vorkaufsrecht gibt einer bestimmten Person oder Institution das Recht, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu erwerben, die einem Dritten angeboten wurden, bevor der Verkauf tatsächlich stattfindet. Es handelt sich dabei um eine vertragliche Vereinbarung, die in der Regel im Grundbuch eingetragen wird.
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