Verstehen Sie wichtige Begriffe rund um Immobilien. Unser Glossar bietet Ihnen klare ErklΓ€rungen und nΓΌtzliche Informationen fΓΌr fundierte Entscheidungen.
Eigenkapital bezeichnet das Kapital, das eine Person oder ein Unternehmen aus eigenen Mitteln zur Finanzierung eines Projekts oder Kaufs einsetzt, ohne auf Fremdfinanzierung angewiesen zu sein.
Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietbetrag, den ein EigentΓΌmer fΓΌr die Eigennutzung einer Immobilie zahlen mΓΌsste und der steuerlich berΓΌcksichtigt wird.
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden GrundstΓΌck ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, ohne das GrundstΓΌck selbst zu besitzen.
Erschliessungskosten sind die Kosten, die fΓΌr die Bereitstellung von Infrastruktur wie Wasser, Strom, Strassen und Kanalisation fΓΌr ein GrundstΓΌck anfallen.
Die erste Hypothek ist der primΓ€re Teil einer Hypothek, der maximal 66 % des Belehnungswerts einer Immobilie ausmacht. Sie wird zur Finanzierung des Kaufs oder der Renovierung einer Immobilie aufgenommen und hat Vorrang vor der zweiten Hypothek.
Der Ertragswert ist eine Bewertungsmethode fΓΌr Immobilien, die sich an den zukΓΌnftigen ErtrΓ€gen wie Mieteinnahmen orientiert.
Ein FlurstΓΌck ist eine abgegrenzte BodenflΓ€che, die im Grundbuch als eigene Einheit erfasst wird.
Ein freiberufliches Notariat ist eine Form des Notariats, bei der Notare privat und unabhΓ€ngig arbeiten und ihre Dienstleistungen auf Honorarbasis anbieten. Diese Notare sind nicht an eine ΓΆffentliche Verwaltung oder staatliche Institution gebunden, sondern agieren selbststΓ€ndig und bieten ihre Leistungen in verschiedenen Bereichen des Rechts an, insbesondere im Bereich der ImmobilienvertrΓ€ge.
Der Realwert einer Immobilie bezeichnet ihren tatsΓ€chlichen Marktwert, der durch eine detaillierte Bewertung und die BerΓΌcksichtigung von Faktoren wie Lage, Zustand und potenziellem Ertrag ermittelt wird. Im Gegensatz zum Buchwert oder den historischen Kosten spiegelt der Realwert den aktuellen Wert wider, den die Immobilie auf dem Markt erzielen kΓΆnnte.
Rendite bezeichnet den Ertrag, der aus einer Investition in eine Immobilie erzielt wird. Sie wird oft als Prozentsatz des investierten Kapitals im VerhΓ€ltnis zu den Mieteinnahmen oder dem Wertzuwachs der Immobilie angegeben.
Das RΓΌcktrittsrecht erlaubt es einer Partei, innerhalb einer festgelegten Frist von einem Vertrag zurΓΌckzutreten, ohne rechtliche Konsequenzen befΓΌrchten zu mΓΌssen.
Sanierungsbedarf beschreibt den Zustand einer Immobilie, der eine Renovierung oder grundlegende Reparaturen erforderlich macht, um sie in einen nutzbaren Zustand zu versetzen.
Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf die unentgeltliche Γbertragung von VermΓΆgenswerten wie Immobilien erhoben wird.
Ein Schuldbrief ist ein rechtliches Dokument in der Schweiz, das eine Forderung gegenΓΌber einem GrundstΓΌck oder einer Immobilie besichert. Er wird in der Regel im Zusammenhang mit Hypotheken verwendet und dient als Sicherstellung fΓΌr ein Darlehen, das durch eine Immobilie gedeckt ist. Der Schuldbrief wird im Grundbuch eingetragen und gibt dem GlΓ€ubiger das Recht, im Falle eines Zahlungsverzugs auf die Immobilie zuzugreifen.
Ein Schuldenerlass ist ein Vertrag zwischen Schuldner und GlΓ€ubiger, der es dem Schuldner ermΓΆglicht, von seinen Verbindlichkeiten befreit zu werden.
Die Spekulationssteuer ist eine Steuer, die beim Verkauf einer Immobilie anfΓ€llt, wenn zwischen Kauf und Verkauf nur eine kurze Zeitspanne liegt.
Ein Urkundenentwurf ist ein vorlΓ€ufiger Entwurf des Kaufvertrags, der von einem Notar erstellt wird. Er stellt noch nicht den endgΓΌltigen Vertrag dar, da Γnderungen vorgenommen werden kΓΆnnen.
Ein Vermieter ist die Person oder Organisation, die eine Immobilie an einen Mieter vermietet. Der Vermieter ist fΓΌr die Instandhaltung und den ordnungsgemΓ€Γen Zustand der Immobilie verantwortlich.
Ein Vorkaufsrecht gibt einer bestimmten Person oder Institution das Recht, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu erwerben, die einem Dritten angeboten wurden, bevor der Verkauf tatsΓ€chlich stattfindet. Es handelt sich dabei um eine vertragliche Vereinbarung, die in der Regel im Grundbuch eingetragen wird.
Gerne rufen wir Sie zu einem von Ihnen gewΓΌnschten Zeitpunkt zurΓΌck.